Datenschutz an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS)
In Schulen werden täglich teilweise sehr sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Dementsprechend ist die Beachtung des Datenschutzes bei der Erfüllung des gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages von wesentlicher Bedeutung. Im Folgenden finden Sie Informationen und Links zu diesem wichtigen Thema.
Die Datenschutzbeauftragten an beruflichen Schulen
Grundsätzlich sind alle öffentlichen Stellen nach Art. 37 bis 39 DSGVO zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Entsprechend ist an allen beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) in Oberfranken ein/e Datenschutzbeauftragte/r benannt.
Die Aufgaben des DSBs umfassen insbesondere:
Gesetzlich zugewiesene Aufgaben
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und seiner Beschäftigten
- Überwachung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde; Anlaufstelle
- Beratung betroffener Personen
Zusätzlich zuweisbare Aufgaben
- Führen des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Meldung von Datenschutzverletzungen
- Wahrung der Betroffenenrechte
- Schulungen
Beratung der Datenschutzbeauftragten durch die Regierung von Oberfranken
Zur Beratung der Datenschutzbeauftragten an den Schulen steht der Multiplikator für Datenschutz an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) StD Martin Kolb zur Verfügung. Die Beratung umfasst dabei insbesondere regelmäßige Dienstbesprechungen, die rechtliche Einzelfallberatung und den Kontakt zur Rechtsabteilung des StMuK. Bitte beachten Sie, dass die Regierung von Oberfranken nicht die datenschutzrechliche Aufsichtsbehörde für staatliche Schulen ist.
Unterstützungsangebote des StMuK
Aufsichtsbehörde im Bereich Datenschutz
Betroffene können sich jederzeit mit Beschwerden direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass die Regierung von Oberfranken nicht die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist.
Staatliche und kommunale Schulen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz an staatlichen und kommunalen Schulen.
Privatschulen
Für Privatschulen ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Landesamt für Datenschutzaufsicht