Datenschutz an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS)

In Schulen werden täglich teilweise sehr sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Dementsprechend ist die Beachtung des Datenschutzes bei der Erfüllung des gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages von wesentlicher Bedeutung. Im Folgenden finden Sie Informationen und Links zu diesem wichtigen Thema.

Die Datenschutzbeauftragten an beruflichen Schulen

Grundsätzlich sind alle öffentlichen Stellen nach Art. 37 bis 39 DSGVO zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Entsprechend ist an allen beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) in Oberfranken ein/e Datenschutzbeauftragte/r benannt.

Die Aufgaben des DSBs umfassen insbesondere:

Gesetzlich zugewiesene Aufgaben

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und seiner Beschäftigten
  • Überwachung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde; Anlaufstelle
  • Beratung betroffener Personen

Zusätzlich zuweisbare Aufgaben

  • Führen des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Wahrung der Betroffenenrechte
  • Schulungen

Beratung der Datenschutzbeauftragten durch die Regierung von Oberfranken

Zur Beratung der Datenschutzbeauftragten an den Schulen steht der Multiplikator für Datenschutz an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) StD Martin Kolb zur Verfügung. Die Beratung umfasst dabei insbesondere regelmäßige Dienstbesprechungen, die rechtliche Einzelfallberatung und den Kontakt zur Rechtsabteilung des StMuK. Bitte beachten Sie, dass die Regierung von Oberfranken nicht die datenschutzrechliche Aufsichtsbehörde für staatliche Schulen ist.

© Martin Kolb

Unterstützungsangebote des StMuK

Screenshot - Bereich Datenschutz auf der Webseite des StmUK© Regierung von Oberfranken

Webseite des KM

Allgemeine Informationen und Grundlagen zum Datenschutz an Schulen finden Sie

Screenshot - Portal Handreichung Datenschutz auf der Webseite des StmUK© Regierung von Oberfranken

Handreichung für Datenschutz an Schulen

Weiterführende Informationen und FAQs zum Datenschutz an Schulen finden Sie in der

© Martin Kolb

Schulportal

Schulleitungen und Datenschutzbeauftragte finden weitere Informationen im bayerischen Schulportal (Login erforderlich)

Aufsichtsbehörde im Bereich Datenschutz

Betroffene können sich jederzeit mit Beschwerden direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass die Regierung von Oberfranken nicht die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist.

 

Staatliche und kommunale Schulen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz an staatlichen und kommunalen Schulen.

Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz

Privatschulen

Für Privatschulen ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Landesamt für Datenschutzaufsicht

Homepage Landesamt für Datenschutzaufsicht