Förderschulen

Mit der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zum Schuljahr 2003/04 wurden insbesondere für die schulische Förderung von Kindern mit Behinderungen neue Regelungen geschaffen. Entsprechend dieser Regelungen ist es nunmehr möglich, neben der Förderung an Förderschulen Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung oder Behinderungen verstärkt an Regelschulen zu integrieren. Damit bedeutet die Entscheidung über den individuell angemessenen Förderort eine hohe Veantwortung für alle Beteiligten: Eltern, Regelschule und Förderschule.

Der Bereich Förderschulen bietet folgende Angebote:

  • mobile sonderpädagogische Hilfe (einschschließlich Frühförderung)
  • Schulvorbereitende Einrichtungen
  • Mobile Sonderpädagogische Dienste
  • Förderung in Förderschule, Sonderpädagogischen Förderzentren und in neuen Modellprojekten
  • Weitere Information finden Sie links im Inhaltsverzeichnis.