Drittkräfte für Flüchtlingsförderung und Mitarbeiter in der Sprach- und Lernpraxis

Die Tätigkeit als Drittkraft ist eine Maßnahme mit dem zentralen Ziel der Sprachförderung bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie der Gestaltung interkultureller Projekte, welche eine Begegnungsmöglichkeit für geflüchtete und einheimische Kinder schaffen soll. Hierbei kann sowohl im Pflichtunterricht als auch bei der Nachbereitung des Unterrichts in Bezug auf sprachbildende Aspekte unterstützt werden. Drittkräfte halten selbst keinen eigenverantwortlichen stundenplanmäßigen Unterricht. Können Schülerinnen und Schüler dem Pflichtunterricht in der Regelklasse aufgrund sehr hoher Sprachdefizite nicht folgen, werden in der Regel besondere Klassenformen gebildet und dort gezielt Angebote als Sprach- und Alphabetisierungskurs durchgeführt. Die Drittkraft zählt zum unterrichtsunterstützenden Personal nach Art 60 BayEUG. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40,1 Wochenstunden und die über den tariflichen Urlaubsanspruch hinausgehend freien Ferientage sind nachweislich einzuarbeiten. Die Eingruppierung richtet sich nach der TV-L EntgO und die Stufenanrechnung nach § 16 TV-L.

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten

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43.4 Schulpersonalrecht - 4
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Anna Huber
Lehrerin
40.2 Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal
Telefon 09216041845
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Hinweis

Wir bitten Sie, die Unterlagen erst nach Prüfung der Vollständigkeit und vorsortiert in der Reihenfolge dieser Liste zu übersenden. Verwenden Sie bitte als Deckblatt das PDF-Dokument "Checkliste Drittkräfte". Teilsendungen bitten wir zu vermeiden.

Bitte füllen Sie alle Unterlagen vollständig aus und übersenden Sie diese nur mit eigenhändiger Unterschrift über den Dienstweg (Staatliches Schulamt).

Vielen Dank!

Benötigte Dokumente

Folgende Dokumente werden benötigt: