Drittkräfte für Flüchtlingsförderung und Mitarbeiter in der Sprach- und Lernpraxis
Die Tätigkeit als Drittkraft ist eine Maßnahme mit dem zentralen Ziel der Sprachförderung bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie der Gestaltung interkultureller Projekte, welche eine Begegnungsmöglichkeit für geflüchtete und einheimische Kinder schaffen soll. Hierbei kann sowohl im Pflichtunterricht als auch bei der Nachbereitung des Unterrichts in Bezug auf sprachbildende Aspekte unterstützt werden. Drittkräfte halten selbst keinen eigenverantwortlichen stundenplanmäßigen Unterricht. Können Schülerinnen und Schüler dem Pflichtunterricht in der Regelklasse aufgrund sehr hoher Sprachdefizite nicht folgen, werden in der Regel besondere Klassenformen gebildet und dort gezielt Angebote als Sprach- und Alphabetisierungskurs durchgeführt. Die Drittkraft zählt zum unterrichtsunterstützenden Personal nach Art 60 BayEUG. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40,1 Wochenstunden und die über den tariflichen Urlaubsanspruch hinausgehend freien Ferientage sind nachweislich einzuarbeiten. Die Eingruppierung richtet sich nach der TV-L EntgO und die Stufenanrechnung nach § 16 TV-L.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten

Ansprechpartner für Antragsverfahren im Grund- und Mittelschulbereich

Telefon | 09216041845 |
Hinweis
Wir bitten Sie, die Unterlagen erst nach Prüfung der Vollständigkeit und vorsortiert in der Reihenfolge dieser Liste zu übersenden. Verwenden Sie bitte als Deckblatt das PDF-Dokument "Checkliste Drittkräfte". Teilsendungen bitten wir zu vermeiden.
Bitte füllen Sie alle Unterlagen vollständig aus und übersenden Sie diese nur mit eigenhändiger Unterschrift über den Dienstweg (Staatliches Schulamt).
Vielen Dank!
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Checkliste Drittlehrkräfte
- Lückenloser (aktueller) - chronologischer Lebenslauf
- Falls zutreffend: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde Kinder (jeweils in Kopie)
- Personalausweis, Reisepass o. ä. in Kopie (bei Nicht-EU-Bürgern mit Aufenthaltstitel/Erwerbstätigkeitserlaubnis)
- Sozialversicherungsausweis (Kopie)
- ggf. Schwerbehindertenausweis (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)
- ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (für nicht EU-Bürger erforderlich)
- Nachweise über die abgeschlossene fachliche Ausbildung und Arbeitszeugnisse (z.B. Zeugnis Bachelor, Diplom, Master, Lehramtsprüfungen oder be Studierenden Immatrikulationsbescheinigung, Prüfungszeugnisse der IHK HWK oder Akademien) soweit vorhanden - Arbeitszeugnisse/Nachweise de vorherigen Tätigkeiten (zur Überprüfung evtl. anrechenbarer Vorzeite auf die individuelle Stufenlaufzeit)
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Mittel für Drittkräfte")
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (bitte an die einzustellende Lehrkraft die erforderliche Bestätigung zur Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt aushändigen Adressiert an: Regierung von Oberfranken -- SG 43 Nehl)
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses - (mit entsprechendem Befristungsgrund, richtige Beschäftigungszeitraum sowie eigenhändiger Unterschrift vor Dienstbeginn)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Dienstbeginn Dienstbeendigung -- Anzeige
- Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche Angaben
- Erklärung Beschäftigte zu Vorstrafen etc.
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung
- Datenschutzhinweise zur Bewerbung - für Schulen und Schulämter Anlagen 1 und 2 / für Regierung Anlage 3 und 4
- Datenschutzhinweise zur Bewerbung - Anlage 1
- Einwilligung zur Datenverarbeitung zur Bewerbung - Anlage 2
- Datenschutzhinweise bei Einstellung und Beschäftigung - Anlage 3
- Einwilligung zur Datenverarbeitung bei Einstellung - Anlage 4
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)