Ersteinstellung
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Mittel für Drittkräfte“) -
Drittkräfte Einstellung (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses -
Drittkräfte Einstellung (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
(Die Befristungsvereinbarung muss mindestens einen Tag vor der Dienstantrittsanzeige unterschrieben werden.)
- Erklärung der/des Beschäftigten (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
- Erklärung der/des Beschäftigten (LfF) (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
- Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Lehrkraft/Betreuungskraft/Drittkraft (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht) -
Dieser Vordruck enthält verschiedene Erklärungen und Belehrungen, die für eine Einstellung im öffentlichen Dienst erforderlich sind und auch einzeln verfügbar sind (siehe nachfolgende Vordrucke).
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht) -
Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung – Anzeige
- Datenschutzhinweise zur Bewerbung - für Schulen und Schulämter Anlagen 1-4
Weitere erforderliche Einstellungsunterlagen:
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Geburtsnachweise der Kinder in Kopie
- Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung (erforderlich für die Feststellung der
zutreffenden Entgeltgruppe)
- Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen
Arbeitgebern (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in
der zutreffenden Entgeltgruppe)
- Sozialversicherungsausweis (Kopie) (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch
Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
- ggf. Schwerbehindertenausweis (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a.
der Urlaubsanspruch)
- ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (für nicht EU-Bürger erforderlich)