Personal

Allgemeines Versetzungsverfahren

Anträge auf Versetzung von Lehrer/innen, Fachlehrer/innen und Förderlehrer/innen an Volksschulen an eine andere Schule innerhalb des Regierungsbezirks Oberfranken

Im Rahmen der Klassenbildung für das nächste Schuljahr ergibt sich voraussichtlich wie in jedem Jahr ein unterschiedlicher Bedarf an Lehrkräften in den einzelnen Staatlichen Schulämtern. Unbefristet beschäftigte Lehrer/innen, Fachlehrer/innen und Förderlehrer/innen, die einen Einsatz an einem anderen Dienstort anstreben, können deshalb ihre Versetzung an andere Schulen innerhalb des Regierungsbezirks Oberfranken beantragen.

Bitte beachten Sie unbedingt die folgende Regelungen:

Die Fristen zur Antragsstellung werden in der Februar-Ausgabe des Oberfränkischen Schulanzeigers veröffentlicht und sind zwingend einzuhalten.

Anträge auf Versetzung innerhalb des eigenen Schulamtsbezirkes sind nicht an die Regierung, sondern nur an das Staatliche Schulamt zu richten. Die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Bamberg, im Landkreis und in der Stadt Coburg, im Landkreis und in der Stadt Bayreuth sowie die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Hof gelten dabei als ein Schulamt.

Wird eine Versetzung an einen Dienstort in einem anderen Schulamtsbezirk gewünscht, so ist der Antrag ausschließlich über den Dienstweg (Schule, Schulamt) an die Regierung von Oberfranken Sachgebiet 40.2 zu richten.

Alle Anträge sind schriftlich und mit dem aktuellen Formular "Versetzungsantrag an eine andere Schule", einzureichen und sind nur für das darin genannte Schuljahr gültig. Das notwendige Formular ist bei den Staatlichen Schulämtern erhältlich oder kann von der Internetseite der Regierung von Oberfranken http://www.regierung.oberfranken.bayern.de über die Menüpunkte "Download", "Formulare", "Lehrpersonal" herunter geladen werden.

Bei der Entscheidung über die Versetzungen hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf der einzelnen Staatlichen Schulämter bzw. speziellen fachlichen Bedarf an einzelnen Schulen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist, in Bezug auf die Schülerzahlen, für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Lehrkräfte auf alle Städte und Landkreise des Regierungsbezirks im Rahmen der Klassenbildungsvorgaben zu sorgen. Familiäre und soziale Verhältnisse der Antragsteller werden soweit möglich berücksichtigt, dienstliche Erfordernisse haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor persönlichen Gründen.

Die Regierung beabsichtigt, die Personalzuweisungen bis Mitte August abzuschließen und die Benachrichtigungsschreiben zuzustellen.

Wir bitten alle Antragsteller im Interesse einer zügigen und reibungslosen Bearbeitung der Personalvorgänge dringend, von zusätzlichen Vorsprachen oder telefonischen Nachfragen abzusehen.