Schulische und schulrechtliche Informationen

Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Für die Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung gilt folgender Grundsatz:

"Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in die allgemeine Schule bedarf der Zustimmung des Schulaufwandsträgers; die Zustimmung kann nur bei erheblichen Mehraufwendungen verweigert werden."
Art. 30 a Abs. 4 BayEUG

Einzelinklusion

Im Rahmen der Einzelinklusion können zur Unterstützung in Schule und Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf Ressourcen zugewiesen werden.

Aktuell ist das für folgende Bereiche möglich: körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, geistige Entwicklung und Autismus.

Weitere Informationen zur Einzelinklusion erhalten Sie im FAQ-Bereich des
Portals "Inklusive berufliche Bildung".

Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz

Screenshot der Webseite© Regierung von Oberfranken
 

Download Formular

Sie benötigen das Formular „Antrag auf Nachteilsausgleich oder Notenschutz“ der Regierung von Oberfranken.

 

Ausfüllen des Antrags

Den schriftlichen Antrag finden Sie auf Seite 1 des Formulars.
Angaben und Unterschrift durch Schüler*in/Erziehungsberechtigte

 

Sammlung erforderlicher Unterlagen

Sammlung erforderlicher Unterlagen (s. Seite 1 des Formulars)

 

Prüfung der Unterlagen durch SchulleiterIn

Prüfung bezüglich

  • Erforderlichkeit
  • Umfang
  • Dauer
  • Form

des Nachteilsausgleichs bzw. Notenschutzes

 
© Martin Kolb
Postalischer Versand des Antrags

Postalischer Versand der Schülerunterlagen (Formular (Original) + erforderliche Unterlagen (in Kopie)) an

Frau RSchDin Doris Grünewald
Regierung von Oberfranken
SG 42.2
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

 

Antragsprüfung

Prüfung des Antrags durch die Regierung von Oberfranken

 

Postalischer Versand des Bescheids

  • Antragsteller*in: Original
  • Schule: Kopie
 

Veranlassung des schulorganisatorisch Notwendigen durch die Schule sowie entsprechende Aufbewahrung der Schülerunterlagen.

 

Bei Veränderungen während der Schulzeit

Kontaktaufnahme mit Frau RegSchDin Grünewald, Regierung von Oberfranken

Bei Verzicht auf Nachteilsausgleich/Notenschutz

siehe „Es gilt weiterhin“