Schulische und schulrechtliche Informationen
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Für die Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung gilt folgender Grundsatz:
"Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in die allgemeine Schule bedarf der Zustimmung des Schulaufwandsträgers; die Zustimmung kann nur bei erheblichen Mehraufwendungen verweigert werden."
Art. 30 a Abs. 4 BayEUG
Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz

Allgemeine Informationen
- Handbuch „Individuelle Unterstützung – Nachteilsausgleich - Notenschutz“
- MSD-Infobriefe zu Nachteilsausgleich in verschiedenen Förderschwerpunkten