Schulische und schulrechtliche Informationen
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Für die Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung gilt folgender Grundsatz:
"Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in die allgemeine Schule bedarf der Zustimmung des Schulaufwandsträgers; die Zustimmung kann nur bei erheblichen Mehraufwendungen verweigert werden."
Art. 30 a Abs. 4 BayEUG
Einzelinklusion
Im Rahmen der Einzelinklusion können zur Unterstützung in Schule und Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf Ressourcen zugewiesen werden.
Aktuell ist das für folgende Bereiche möglich: körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, geistige Entwicklung und Autismus.
Weitere Informationen zur Einzelinklusion erhalten Sie im FAQ-Bereich des
Portals "Inklusive berufliche Bildung".
Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz
© Regierung von OberfrankenAllgemeine Informationen
- Handbuch „Individuelle Unterstützung – Nachteilsausgleich - Notenschutz“
- MSD-Infobriefe zu Nachteilsausgleich in verschiedenen Förderschwerpunkten
Informationen zum Vorgehen bei einer Lese-Rechtschreibstörung
- Informationen des Kultusministeriums
- Schulpsychologen - Staatliche Schulberatung in Oberfranken und an den beruflichen Schulen
Informationen zum Vorgehen in Oberfranken für Nachteilsausgleich und Notenschutz ohne LRS:
Download Formular
Sie benötigen das Formular „Antrag auf Nachteilsausgleich oder Notenschutz“ der Regierung von Oberfranken.
Ausfüllen des Antrags
Den schriftlichen Antrag finden Sie auf Seite 1 des Formulars.
Angaben und Unterschrift durch Schüler*in/Erziehungsberechtigte
Sammlung erforderlicher Unterlagen
Sammlung erforderlicher Unterlagen (s. Seite 1 des Formulars)
Prüfung der Unterlagen durch SchulleiterIn
Prüfung bezüglich
- Erforderlichkeit
- Umfang
- Dauer
- Form
des Nachteilsausgleichs bzw. Notenschutzes
Postalischer Versand der Schülerunterlagen (Formular (Original) + erforderliche Unterlagen (in Kopie)) an
Frau RSchDin Doris Grünewald
Regierung von Oberfranken
SG 42.2
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Antragsprüfung
Prüfung des Antrags durch die Regierung von Oberfranken
Postalischer Versand des Bescheids
- Antragsteller*in: Original
- Schule: Kopie
Veranlassung des schulorganisatorisch Notwendigen durch die Schule sowie entsprechende Aufbewahrung der Schülerunterlagen.
Bei Veränderungen während der Schulzeit
Kontaktaufnahme mit Frau RegSchDin Grünewald, Regierung von Oberfranken
Bei Verzicht auf Nachteilsausgleich/Notenschutz
siehe „Es gilt weiterhin“