Schulische und schulrechtliche Informationen

Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Für die Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung gilt folgender Grundsatz:

"Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in die allgemeine Schule bedarf der Zustimmung des Schulaufwandsträgers; die Zustimmung kann nur bei erheblichen Mehraufwendungen verweigert werden."
Art. 30 a Abs. 4 BayEUG

Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz

Einzelinklusion

Im Rahmen der Einzelinklusion können zur Unterstützung in Schule und Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf Ressourcen zugewiesen werden.

Aktuell ist das für folgende Bereiche möglich: körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, geistige Entwicklung und Autismus.

Weitere Informationen zur Einzelinklusion erhalten Sie im FAQ-Bereich des
Portals "Inklusive berufliche Bildung".