Urheberrecht und Datenschutz - ein wichtiger Aspekt im Schulleben

© Martin Kolb

Immer mehr Lebenssachverhalte, die man auch mit "Lebens-Informationen" bezeichnet, werden digital verarbeitet und sind miteinander vernetzt. Daraus folgt, dass andere Personen auf diese Daten zugreifen können. Weiter ist jeder von uns getätigte Verarbeitungsschritt nachvollziehbar und auswertbar.

Im folgenden werden Grundlagen des Urheberrechts und des Datenschutzes in wichtigen Bereichen des Schullebens in Kurzform dargestellt. Ein vertieftes Studium dieser Grundlagen kann durch das nochmalige Absolvieren des Modul 2 der Fortbildungsoffensive "Digitalisierung Schule und Recht" erreicht werden.
Im folgenden werden wichtige Zusammenfassungen dieses Kurses als Direktlink zur Verfügung gestellt.

 

Unterrichtsvorbereitung mit digitalen Medien (Urheberrecht)

Grundsätzlich gilt hier:
Materialien, die von einer Person neu erstellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.

Verwenden sie also bei der Unterrichtsvorbereitung Materialien , die nicht von ihnen selbst erstellt wurden., so müssen sie das Urheberrecht beachten.

Die verwendeten Materialien können grundsätzlich in frei zugängliche (z.B. Bilder aus dem Internet) und kommerzielle Materialien, wie z.B. Zeitschriften und Schulbücher, unterteilt werden.

Frei zugängliche Materialien

Um bei frei zugänglichen Materialien die Urheberrechte zu kennzeichnen, haben sich die sogenannten CC-Lizenzen (creativ commons), die auch Standard Lizenzen (= Jedermann-Lizenz) genannt werden, durchgesetzt.

Bitte beachten Sie aber immer:
Alle aufgeführten Suchmaschinen treffen nur eine grobe Vorauswahl. Sie müssen unbedingt am einzelnen Objekt prüfen, welche Lizenz tatsächlich vorliegt!

Kommerzielle Materialien

Kommerzielle Materialien sind Zeitungen/Zeitschriften, Übungshefte, Schulbücher, Musik und Filme, Werke geringen Umfangs, gemeinfreie Werke. Bei der Verwendung dieser ist der Paragraph u.a. §60a des Urheberrechtsgesetz zu beachten.

Tipp 1

Die oben dargestellten Grundsätze werden im Artikel "Wie dürfen unterschiedliche Materialien verwendet werden?" der ALP Dillingen beschrieben. Inhalte des Artikels sind:

  • Umgang mit freien zugänglichen Materialien
  • Umgang mit kommerziellen Materialien

Tipp 2

Auch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat zum Thema Urheberrecht eine Broschüre herausgebracht, die Sie unter dem folgenden Link finden:

Filme, Videos und Fotos im Unterricht

Hier gilt folgende Grundsatz:
Alle Personen und damit auch unsere Schüler haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass sie neben anderen Rechten ein Recht am eigenen Bild und Wort haben.
Werden Personen oder Schüler auf einem Bild oder Video aufgenommen, hat dies zur Folge, dass sie vor einer Veröffenlichung zustimmen müssen (Art. 13 DSGVO).

Der folgende ALP-Link gibt zur Umsetzung diese Grundsatzes wichtige Hinweise: Bild-, Video- und Audioaufnahmen
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  1. Filmen auf Schulveranstaltungen
  2. Filmen im Unterricht
Tipp: Filmen im Unterricht
Werden Filme im Unterricht aufgenommen, so sollten, wenn möglich, darauf keine Personen erkennbar sein. BYOD-Geräte zur Erstellung am besten nicht verwenden. Falls doch, muss
eine Nutzungsordnung bzw. Nutzungsvereinbarung besteht.© Reiner Preisenhammer
 

Apps, Websites und Onlinedienste im Unterricht einsetzen

Im Unterricht werden immer häufiger Apps, Websites und Onlinedienste eingesetzt. Wichtige Tipps zur Nutzung von Apps werden über den folgenden ALP-Link zur Verfügung gestellt Verwendung von Apps.

Weitere wichtige Tipps zur Nutzung von Websites und Onlinediensten enthält der folgende Link, der auch wieder von der ALP bereitgestellt wird: Schüler arbeiten mit digitalen Medien

Suchmaschinen, die den Datenschutz verstärkt berücksichtigen sind: