Sonderbudget Lehrerdienstgeräte

Das "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte" stellt eine weitere Ergänzung zum Förderprogramm DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 als staatliche Leistung für die Schulaufwandsträger zur Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern mit Dienst-Laptops und - Tablets dar.
Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik stellen hierfür insgesamt 92,8 Mio. € bereit.

Nähere Informationen zur Förderrichtlinie "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)", den Richtlinientext, die Anlage zur Richtlinie mit Budgetbetrag aller Schulaufwandsträger sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Zudem sind dort FAQs mit Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie ergänzende Informationen und Hintergründe zum Sonderbudget Lehrerdienstgeräte eingestellt.

Antragstellung

Eine Antragstellung auf die staatliche Leistung ist bis zum 31.03.2021 möglich. Verwenden Sie dazu die auf der o.g. Homepage des StMUK veröffentlichte Projektmappe (Excel-Datei), füllen Sie das Tabellenblatt "Antrag SoLD" vollständig aus und senden Sie dieses ausschließlich per E-Mail an das Sachgebiet 20 der Regierung und Oberfranken lehrerdienstgeraete@reg-ofr.bayern.de und zeitgleich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus lehrerdienstgeraete@stmuk.bayern.de. Bei Eingang der vollständigen Projektmappe erhalten Sie eine entsprechende Eingangsbestätigung.
Bei Ausbleiben eines Bescheides wenden Sie Sie sich bitte bis 15.04.2021 (Ausschlussfrist) über das Funktionspostfach lehrerdienstgeraete@reg-ofr.bayern.de an die Regierung von Oberfranken. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist eingehende Anträge können aufgrund der zentralen Nachbewilligungsrunden gemäß Nr. 7.3 SoLD nicht mehr berücksichtigt werden, da die ungebundenen Mittel der Nachbewilligungsrunde zufließen.

Nachbewilligungsrunde/n

Zur Teilnahme an einer Nachbewilligungsrunde ist keine weitere Projektmappe auszufüllen. Stattdessen dient das Tabellenblatt "SoLD" als Antrag für alle folgenden Erhöhungsrunden. Hierzu sind beide Haken bei Nr. 5 "Beantragte staatliche Leistung im Sonderbudget Lehrerdienstgeräte" zu setzen und eine die Gerätezahl nach der Anlage zur SoLD übersteigende Anzahl an Einheiten bei Nr. 4 "Bedarf an Lehrerdienstgeräten" einzutragen.

Im Fall einer Nachbewilligungsrunde erhalten Sie einen Änderungsbescheid mit neu festgesetzter Gerätezahl und entsprechendem Budget.

Video-Tutorial