FAQs Digitalpakt
Unter www.km.bayern.de/digitalpakt ist eine zentrale Antragsmappe bereitgestellt, mit denen die Schulaufwandsträger ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2021 beim StMUK unter digitalpakt@stmuk.bayern.de und zeitgleich bei der zuständigen Regierung (für Oberfranken: digitalpakt-schule@reg-ofr.bayern.de) stellen (die Antragsmappe ist der E-Mail im Excel-Format beizufügen). Die Antragsmappe ist vollständig auszufüllen (Tabellenblätter Antragsformular, Maßnahmenplanung und SCHULEN). Dabei werden einige erforderliche Angaben automatisch befüllt.
Mit dem Wegfall des bisherigen Schriftformerfordernisses im Zuge der Änderungen der haushaltsrechtlichen Verwaltungsvorschriften zum 1.1.2020 bedarf es keiner zusätzlichen Übermittlung von unterschriebenen und eingescannten Anträge und Unterlagen mehr. Die Übermittlung von Nachweisen und Unterlagen im DigitalPakt Schule zwischen Regierung und den Zuwendungsempfängern kann daher im elektronischen Verwaltungsverfahren über einfache E-Mail erfolgen.
Bitte verwenden Sie immer die aktuellste Version der Antragsmappe, die unter www.km.bayern.de/digitalpakt zum Download bereit steht.
Die lfd. Nr. ergibt sich aus der Anlage 1 zur Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" mit den Förderhöchstbeträgen der einzelnen Schulaufwandsträger. Diese Anlage 1 können Sie unter www.km.bayern.de/digitalpakt finden.
Zentrale Voraussetzung für die beschaffte digitale Bildungsinfrastruktur ist die enge Abstimmung auf die pädagogischen Bedürfnisse der Schulen. Im Dialog mit den Sachaufwandsträgern leiten die Schulen im Rahmen der Medienkonzeptarbeit ihre Bedarfe aus dem schuleigenen Mediencurriculum ab, welches alle Maßnahmen der Medienkompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler aus pädagogisch-didaktischer Sicht systematisiert und den Kompetenzrahmen für die Medienerziehung mit Lehrplaninhalten und konkreten unterrichtlichen Zielen verknüpft. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler in einer digitalen Welt sowie ein verantwortungsvoller und kritischer Umgang mit Medien im Zentrum der digitalen Transformation von Lehren und Lernen steht. Die technischen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist dafür notwendige Voraussetzung. Hierbei bedarf es eines Ausgleichs der individuellen Anforderungen der einzelnen Schulen und der technisch, organisatorisch und finanziell realisierbaren Bereitstellung der Infrastruktur durch den jeweiligen Sachaufwandsträger.
Aus diesem Grund sind die Medienkonzepte der Schulen - zusammen mit der Teilnahme an der IT-Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen - bei Antragstellung zu übermitteln. Dadurch werden zentrale Vorgaben des Bundes eingelöst: Der Bund fordert für eine Förderung eine Bestandsaufahme der bestehenden und benötigten Ausstattung sowie der aktuellen Internetanbindung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept unter Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte. All dies können die Medienkonzepte der Schulen ohne zusätzlichen Erarbeitungsaufwand leisten.
Auf diesem Wege soll sichergestellt werden, dass der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler in einer digitalen Welt sowie ein verantwortungsvoller und kritischer Umgang mit Medien im Zentrum der digitalen Transformation von Lernen und Lehren steht. Die technischen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist dafür notwendige Voraussetzung.
Im Rahmen der durch die Richtlinien und die Verwaltungsvereinbarung festgelegten förderfähigen Investitionsgegenstände und der jeweils bereitgestellten Förderhöchstbeträge sind die Sachaufwandsträger und Schulen weitgehend frei in der Ausgestaltung der digitalen Bildungsinfrastruktur vor Ort. Vor dem Hintergrund der sehr heterogenen Ausgangssituationen gibt es zum Beispiel keine Vorgaben hinsichtlich der konkreten Verteilung auf die einzelnen Fördergegenstände. Um aber eine ausreichende Qualität und Zukunftsfähigkeit der Investitionen zu sichern, ist die Einhaltung bestimmter Mindestkriterien (Anlage 2) gefordert, die sich eng an den weitergehenden Empfehlungen des so genannten Votums des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen am Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausrichten. Hierbei sind auch einzelfallbezogene Ausnahmen möglich, sofern dies pädagogisch im Medienkonzept begründet werden. Zudem greifen im Zuwendungsrecht die allgemeinen Haushaltsgrundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen Bund und Ländern ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten und endet nach fünf Jahren am 16. Mai 2024. Die schulischen Investitionsmaßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2025 vollständig mit dem Bund abzurechnen. Innerhalb dieses zeitlichen Korridors muss der gesamte Prozessablauf der Förderung dargestellt werden.
Der Vorgabe des DigitalPakts Schule folgend, einen hohen Anteil der Gelder zeitnah durch Bewilligungen zu binden, ist eine erste Antragsphase bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen, in der die Sachaufwandsträger nach bestimmten Vorgaben ihre benannten Maximalbeträge in mehreren Runden durch Vorlage einer Investitions- und Kostenplanung beantragen können. Ggf. verbliebene Restmittel fließen dann in eine zweite Antragsphase und kommen wiederum den Schulen zugute. Nach Erlass der Bewilligungsbescheide schließt sich die Umsetzungsphase durch Markterkundigungen, Ausschreibungen und Vertragsschlüsse an. Dieser so genannte Bewilligungszeitraum reicht bis zur Jahresmitte 2023. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen einschließlich Rechnungsstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises bei den Regierungen mit der sich anschließenden Prüfung und Mittelauszahlung steht ein weiteres Jahr bis Mitte des Jahres 2024 zu Verfügung. Damit sollen einerseits ausreichende Zeitkorridore für die Umsetzung der Maßnahmen geschaffen und andererseits die zeitlichen Vorgaben aus dem DigitalPakt zum Förder- und Abrechnungszeitraum eingehalten werden.