FAQs Digitalbudget
Die Höhe der einem Sachaufwandsträger zugewiesenen Budgets wurde diesem von der zuständigen Regierung im Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Dabei ist die Budgethöhe weder abhängig vom Zeitpunktpunkt der Antragstellung noch von den geplanten Maßnahmen.
Die Förderbeträge stehen bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres seit Erlass des Förderbescheids zur Verfügung. Dadurch wird zum einen die Planungssicherheit für die Sachaufwandsträger erhöht, zum anderen kann bei der Verwendung der Mittel im Dialog mit den Schulen die Ausstattungsplanung im Rahmen der Medienkonzeptarbeit zugrunde gelegt werden.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets wird förderfähige Ausstattung mit einem Satz von 90% gefördert. Das Budget stellt den Höchstförderbetrag dar. Die Sachaufwandsträger können natürlich auch darüber hinaus Investitionen tätigen.
Die Sachaufwandsträger sind in ihrer Entscheidung über die detaillierte Verwendung der Mittel frei, um flexibel auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Den Rahmen für die Mittelverwendung stecken die Förderrichtlinien ab, eine detailliertere Erläuterung zur Förderfähigkeit von IT-Ausstattung findet sich in den Vollzugshinweis (s.o.). Ziel ist es, mit den insgesamt im Rahmen des bayerischen Förderprogramms sowie des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 zur Verfügung gestellten Mitteln 50.000 digitale Klassenzimmer zu entwickeln.