Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)

Das „Sonderbudget Leihgeräte“ stellt im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 kurzfristig ein zusätzliches Förderinstrument zur Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulaufwandsträger für eine Ausleihe an Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)“, den Richtlinientext mit den Förderhöchstbeträgen aller Schulaufwandsträgern als Anlage sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Erhöhungsrunde zum Stichtag 31.10.2020

Die bisherige Förderrichtlinie "Sonderbudget Leihgeräte" wurde erweitert. Damit haben Schulaufwandsträger - wie per KMS v. 06.10.2020 mitgeteilt - die Möglichkeit, durch Stellung eines erneuten Antrags an einer Erhöhungsrunde zum Schuljahr 2020/2021 gem. Nr. 8.3 SoLe-neu teilzunehmen und die Erhöhung ihres bisherigen Budgets bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Antragstellung

Eine Antragstellung auf Erhöhung des Budgets ist bis zum 31.10.2020 möglich.
Verwenden Sie dazu die Ihnen per Zuwendungsbescheid zurückgeschickte Antragsmappe (Excel-Tabelle), füllen Sie das Tabellenblatt "Restmittelausschüttung" (Antrag auf Nachbewilligung...) aus und senden Sie dieses ausschließlich per E-Mail an das Sachgebiet 20 der Regierung von Oberfranken sonderbudget@reg-ofr.bayern.de und zeitgleich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus sonderbudget@stmuk.bayern.de.