Digitalpakt - Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund dem Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778 Mio. Euro zur Verfügung. Die entsprechende bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ trat am 31. Juli 2019 in Kraft und wurde im BayMBl. 2019 Nr. 307 am 14.08 2019 veröffentlicht.
Die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie die Träger der staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen in Bayern werden nun insbesondere bei Investitionen in die Schulgebäudeverkabelung, die schulische WLAN-Infrastruktur, Anzeige- und Interaktionsgeräte (wie Dokumentenkameras, Beamer und interaktive Whiteboards) sowie digitale Arbeitsgeräte (etwa Arbeitsplatzrechner oder spezielle Ausstattung und Messgeräte für die berufsbezogene oder naturwissenschaftliche Bildung) unterstützt. Schulserver und mobile Endgeräte an den allgemeinbildenden Schulen sind nur eingeschränkt förderfähig.
Nähere Informationen zur Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“, den Richtlinientext mit Anlagen, die erläuternden Vollzugshinweise zum Förderverfahren sowie die zentrale Antragsmappe mit den Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Antragstellung
Anträge für eine Förderung nach der dBIR können ausschließlich per E-Mail an das Sachgebiet 20 der Regierung von Oberfranken digitalpakt-schule@reg-ofr.bayern.de und zeitgleich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus digitalpakt@stmuk.bayern.de gestellt werden. Neben der zentralen Antragsmappe ist der E-Mail ein unterschriebener und eingescannter Ausdruck des Antragsformulars beizufügen.
Eine Antragstellung ist bis zum 30.06.2022 möglich.