Förderung von IT-Administration
Am 05.08.2021 sind die "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn)" in Kraft getreten.
Schulaufwandsträger haben im Rahmen der BayARn die Möglichkeit, im Förderzeitraum von 2020 bis 2024 sowohl eigenes Personal (Personalmittel für angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren; Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen) als auch Administrations- und Supportverträge mit externen Dienstleistern (Sachmittel für professionelle Administrations- und Support-Strukturen) zu finanzieren. Für dieses Förderprogramm stellen der Bund und der Freistaat Bayern gemeinsam rund 156 Mio. € an Fördergeldern zur Verfügung. In der Richtlinie werden zwei voneinander unabhängige Förderbereiche (Nr. 1 DigitalPakt-Förderung, Nr. 2 Landesförderung) zusammengefasst.
Auf der Homepage des StMUK Professionelle Administration für die IT-Infrastruktur an Bayerns Schulen stehen umfangreiche Informationen, Ausfüllhilfen für die Antragsmappen, Eckpunkte, und FAQs zur Verfügung.
Videoanleitungen
In diesem Video werden die folgenden Themen behandelt:
- Ausfüllen des Excelblattes "Antrag" mit Erklärung des Bezugs zu den verbundenen Investitionen.
- Ab 7min 50: Ausfüllen des Blattes "Maßnahmen" mit Erklärung der Berechnung der beantragbaren förderfähigen Zuwendungen und Erklärung der Festlegung des Förderzeitraums.
- Ab 31min 04: Ausfüllen des Auszahlungsantrags
In diesem Video werden folgende Themen behandelt:
- Ausfüllen des Antragsformulars (Land)
- Intergation der Kostenpauschale (Ausstattungsgrad) in der Antragsmappe; Ab 11:45 min
- Ausfüllen der Verwendungsbestätigung (Zwischennachweis); Ab 20:32min
Antragstellung
Für beide Förderbereiche wird auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe Professionelle Administration für die IT-Infrastruktur an Bayerns Schulen) jeweils eine Fördermappe zur Verfügung gestellt.
Anträge können ausschließlich per Mail an das Sachgebiet 20 der Regierung von Oberfranken adminfoerderung@reg-ofr.bayern.de und zeitgleich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus adminfoerderung@stmuk.bayern.de gestellt werden. Eine parallele Antragstellung für beide Förderbereiche ist möglich.
Für das gesamte Förderverfahren werden jeweils eine Bundes- und eine Landesmappe im Wechselspiel zwischen Schulaufwandsträger und Regierung verschickt und um Maßnahmen bzw. Anträge ergänzt.
Übersicht Fördermöglichkeiten
Nr.1: BayARn Bundesförderung | Nr. 2: BayARn Landesförderung | |
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Antragsfrist (Ausschlussfrist) | 16. Mai 2024 | 31. Dezember 2024 |
Administrationsbudget | Summe aus 9,56% dBIR-Budget + 9,56% SoLe-Budget + 8,02% SoLD-Budget | Von StMUK mittels Verteilungsschlüssel laut BayARn jährlich neu berechnet |
Verbundenheitsanforderung | Antragstellung in dBIR, SoLe und/ oder SoLD | Nein |
Förderfähige Maßnahmen |
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Fördersatz | Maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben | Begrenzt auf den Pauschalbetrag |
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn | 03.06.2020 | 01.01.2021 |
Ende Bewilligungszeitraum | 16.05.2024 | 31.12.2024 |
Fördermöglichkeiten im Detail
Nr. 1: DigitalPakt-Förderung (Bundesförderung)
Folgende Maßnahmen der technischen IT-Administration sind zuwendungsfähig:
- Personalausgaben als Personalmittel für beim Schulaufwandsträger angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren; begrenzt auf den Personalausgabenhöchstsatz der Entgeltgruppe E 10
- Personalausgaben als Sachmittel zur Beauftragung externer Dienstleister (Administrationsverträge); begrenzt auf den Personalausgabenhöchstsatz der Entgeltgruppe E 10
- Ausgaben für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von beim Schulaufwandsträger angestellten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren; begrenzt auf 10.000 € pro Fachkraft für die Laufzeit der Admin-Förderung. Qualifizierungen und Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Bezug zu den im DigitalPakt Schule (inkl. Zusatzvereinbarungen) geförderten schulischen digitalen Bildungsinfrastrukturen sowie zu Systemen und Technologien haben, die für die zu betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist.
Der geforderte investive Charakter wird über die unmittelbare Verbundenheit der Administrationsmaßnahme zu einer weiteren Maßnahme im DigitalPakt Schule (einschl. Zusatzvereinbarungen) hergestellt. Die Förderung setzt eine Investitionsmaßnahme nach einer der drei Richtlinien dBIR (digitale Bildungsinfrastruktur / Basis-DigitalPakt), SoLe (Sonderbudget Leihgeräte) und SoLD (Sonderbudget Lehrerdienstgeräte) voraus.
Das bedeutet, dass Administrationsmaßnahmen nicht aus Bundesmitteln gefördert werden, sofern noch kein Antrag im DigitalPakt Schule, Sonderbudget Leihgeräte oder Sonderbudget Lehrerdienstgeräte gestellt wurde.
Der Fördersatz beträgt (maximal) 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Administrationsbudget wird berechnet als Summe aus 9,56 % des dBIR-Budgets, 9,56 % des SoLe-Budgets sowie 8,02 % des SoLD-Budgets; der geringere Prozentsatz im Sonderbudget Lehrerdienstgeräte ist durch die zusätzlich enthaltenen Landesmittel im SoLD-Budget bedingt.
Die Förderhöchstbeträge können Sie den jeweiligen Anlagen 1 zur dBIR, SoLe und SoLD entnehmen. Diese sind auf den verschiedenen Homepages des StMUK abrufbar:
- DigitalPakt Schule: Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
- Sonderbudget Leihgeräte: Bayern bietet gute Bildungschancen für alle
- Sonderbudget Lehrerdienstgeräte: Bayern verbessert die digitalen Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte
Die Förderung nach dem DigitalPakt Schule setzt frühestens am 03.06.2020 (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) oder mit dem Beginn einer Investitionsmaßnahme nach einer der drei Richtlinien dBIR (digitale Bildungsinfrastruktur / Basis-DigitalPakt), SoLe (Sonderbudget Leihgeräte) und SoLD (Sonderbudget Lehrerdienstgeräte) ein.
Anträge nach Nr. 1 der BayARn können bis spätestens 16. Mai 2024 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Zeitgleich soll der Antrag auf Teilauszahlung (Tabellenblatt "AUSZAHLUNG") unterschrieben werden. Nach Bewilligung wird die Bundesmappe zurückgesandt und steht für eine Weiterbearbeitung zur Verfügung: Die Maßnahmenplanung kann mit Einzelmaßnahmen ergänzt werden und als Erweiterungsantrag einmal jährlich wie oben beschrieben eingereicht werden. Zeitgleich erfolgt auf diesem Weg die Abrechnung bereits abgeschlossener Teilmaßnahmen sowie nach finaler Maßnahmenumsetzung die Vorlage des Verwendungsnachweises.
Nr. 2: BayARn Landesförderung
Gefördert werden erforderliche Maßnahmen der technischen Administration der IT-Ausstattung an den Schulen, insbesondere Wartung/Pflege und technischer Support für Ausstattung der digitalen Klassenzimmer im Sinne von Kapitel 4 des Votums des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen, schulische Netzwerkstrukturen sowie stationäre und mobile digitale Endgeräte.
Im Einzelnen sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Personalausgaben für eigenes technisches Personal des Schulaufwandsträgers
- Ausgaben für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen erforderliche Systeme, Werkzeuge und Dienste
- Personalausgaben als Sachmittel für Administrations- und Supportverträge mit Dienstleistern
- Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von beim Zuwendungsempfänger angestellten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren
Die Landesförderung wird als Pauschale bewilligt und stellt eine Ergänzung zur Bundesförderung nach Nr. 1 der BayARn dar, d.h. sie greift beim Eigenmittelanteil, Nicht-Förderfähigkeit nach Nr. 1 BayARn oder Budgeterschöpfung. Eine Verbundenheit zur Förderung im DigitalPakt Schule (inkl. Zusatzvereinbarungen) ist nicht erforderlich.
Die jährlichen Landesbudgets errechnen sich wie folgt: In einem zentralen statistischen Verfahren werden für jeden Schulaufwandsträger vier Jahresbudgets für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 errechnet. Dafür werden die jährlich verfügbaren Landesmittel von 19,6 Mio. € (vorbehaltlich der Bereitstellung durch den Landtag) nach einem durch die Richtlinie festgelegten Verteilungsschlüssel heruntergebrochen. Maßgeblich sind dafür die Amtlichen Schülerzahlen sowie Daten zur IT-Ausstattung der jeweiligen Schulart (jährliche IT-Umfrage).
Bei der Landesförderung werden die Jahresbudgets in die folgenden Kalenderjahre übertragen und können entweder mit jährlichen Anträgen oder gesammelt im Jahr 2024 abgerufen werden.
Die Zuwendung ist begrenzt auf einen Pauschalbetrag.
Anträge nach Nr. 2 der BayARn können bis spätestens 31. Dezember 2024 (Ausschlussfrist) gestellt werden.
Abweichend von VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn laut 2.4.1 BayARn zum 01.01.2021 zugelassen. Dabei werden die auf den Bewilligungszeitraum entfallenden Anteile von Administrations-Maßnahmen unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses der der Ausführung zuzurechnenden Arbeits- oder Dienstleistungsverträge als selbstständige förderfähige Maßnahmenabschnitte gefördert.
Administrationsgemeinschaften
Die Gründung einer Administrationsgemeinschaft ist interkommunal, zwischen mehreren privaten oder zwischen kommunalen und privaten Schulaufwandsträgern möglich. Sofern an einer Administrationsgemeinschaft Interesse bestehen, so kommen Sie bitte auf uns zu, sodass wir Ihnen die hierfür angepassten Antragsmappen zukommen lassen können.
Ihr Ansprechpartner an der Regierung von Oberfranken:
Sebastian Köhler
0921 604 1278
Kontaktanfrage per E-Mail