Teilhabe schaffen durch Differenzierung und Inklusion
"Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen.", so steht es im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Wenn man sich an den Berufsschulen umhört, löst der Begriff Inklusion aber schnell Unsicherheit aus. Der Umgang mit einem Rollstuhlfahrer ist hier noch das geringste Problem. Wie aber gestaltet man Unterricht, wenn zum Beispiel ein Autist in der Klasse sitzt? Welche Rahmenbedingungen müssen die Schulleitungen für eine inklusive Schule schaffen?
Die Ergebnisse der externen Evaluation in den letzten Jahren zeigen, dass an der Mehrzahl der Schulen in Oberfranken der Bereich "Förderung der Inklusion", aber auch die "Individuelle Unterstützung" eher als Schwäche denn als Stärke gesehen wurde. Um die Schulen bei der Umsetzung dieser Aufgabe zu unterstützen hat das Sachgebiet 42.2 der Regierung von Oberfranken unter der Leitung von Ltd. RSchD Topinka ein über Erasmus+ gefördertes Projekt mit dem Titel "Teilhabe schaffen durch Differenzierung und Inklusion" mit Partnern in Bozen und Wien organisiert. Im Oktober 2015 fand die erste Mobilität im Rahmen des Projektes nach Südtirol statt. Die erste Fahrt nach Wien wird im April 2016 stattfinden.
Zielsetzung
Das Projekt verfolgt unter anderem folgende Ziele:
- Entwicklung einer positiven Grundhaltung gegenüber inklusiver, differenzierender Berufsbildung und der Bereitschaft des persönlichen Engagements in diesen Bereichen
- Weiterentwicklung der pädagogischen und methodischen Fähigkeiten
- Verbesserung der fachlichen Kenntnisse durch das Kennenlernen der Schulsysteme in Südtirol und Österreich; damit einhergehend die Identifikation eigener Entwicklungsfelder
- Wissenstransfer von geeigneten Strategien und Konzepten für die eigene Unterrichtspraxis
- Die Entwicklung inklusiver und differenzierender Konzepte an den Schulen wird gefördert. Im Idealfall liegt am Ende des Projekts ein schriftliches Inklusionskonzept an den beteiligten Schulen vor.
- Inklusive berufliche Bildung und individuelle Lernförderung wird ein fester Bestandteil der Strukturen an den Schulen (z.B. durch Bildung von Projektteams, festen Verantwortlichen).
- Umsetzung neuer Ideen, die im Rahmen der Mobilität vermittelt wurden, und Wissenstransfer der Konzepte aus den Gastländern an die jeweiligen Schulen, die Schulaufsicht und die Institutionen der Lehrerbildung.
Umsetzung
Insgesamt werden innerhalb des Projektes vier Mobilitäten durchgeführt, davon zwei mit dem Ziel Bozen, Südtirol, zwei nach Wien, Österreich. Im Oktober 2015 fand nun die erste Mobilität nach Südtirol mit 21 Teilnehmern statt. Die siebentägige Mobilität wurde durch die Kooperation mit Herrn Dr. Marcus Costabiei vom Bereich deutsche Berufsbildung am Deutschen Bildungsressort Bozen realisiert. Seitens der Regierung von Oberfranken hatten RSchDin Doris Grünewald und OStR Martin Kolb die Organisation inne. Inhalt des Programms vor Ort waren Expertenvorträge, Besuche an inklusiven Berufsschulen und eine Workshopphase - neben einem ansprechenden Kulturprogramm. Daneben wurde eine Vorbereitungs- und eine Abschlussveranstaltung mit Verleihung der Europässe Mobilität an die Teilnehmer durchgeführt.
Schulsystem und Inklusion in Südtirol
Das Schulsystem in Südtirol ist maßgeblich durch die Sonderrolle Südtirols als autonome Gebietskörperschaft innerhalb Italiens geprägt. So ist das Schulsystem grundsätzlich in die Bereiche der deutschen, der italienischen und der ladinischen Bildung gegliedert. Der deutsche Bildungsbereich untersteht der autonomen Selbstverwaltung Südtirols, ist aber an die italienischen Gesetze gebunden. Insgesamt entsteht so ein gewisser Gestaltungsspielraum, den die Südtiroler gerne ausnutzen, um ihre eigenen Vorstellung beruflicher Bildung zu implementieren.
Der Aufbau des Bildungssystems (s. Abbildung) unterscheidet sich deutlich vom bayerischen System. Alle Schüler werden bis zur 8. Klasse gemeinsam an der Mittelschule beschult. Erst dann erfolgt eine Aufteilung auf die weiterführenden Schulen. An den Berufsschulen haben die Schüler die Wahl zwischen einer beruflichen Vollzeitausbildung (vergleichbar mit unseren Berufsfachschulen) und einer Lehre (Mindestalter 15 Jahre), die analog zum deutschen dualen System eine betriebliche und schulische Ausbildung vereint. Es besteht eine Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Vorher darf keine Hilfsarbeitertätigkeit aufgenommen werden.
In etwa 60% eines Jahrgangs besuchen das Gymnasium und studieren anschließend, während 40% eine berufliche Ausbildung absolvieren. Seit Kurzem können die Berufsschulen auch die Hochschulreife (Stufe 4 nach EQR) verleihen - eine deutlich Aufwertung für die berufliche Bildung, die auch zu einer Steigerung der Schülerzahlen an den Berufsschulen beitragen soll. Nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung steht den Absolventen ein berufliches Weiterbildungssystem offen, das ebenfalls an den staatlichen Berufsschulen angeboten wird. Seit der Wirtschaftskrise ist der Anteil der dualen Berufsausbildung zugunsten der vollzeitschulischen Ausbildung deutlich zurückgegangen.
Inklusion in Südtirol und Italien
Bereits in den 1970er Jahren hat sich Italien entschieden, das damalige Sonderschulsystem abzuschaffen und stattdessen ein integratives, individualisiertes und inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Zwischenzeitlich wurden die entsprechenden Gesetze mehrfach überarbeitet. Die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen sich kurz so zusammenfassen:
- Es gilt das Prinzip der freien Schulwahl, rechtlich gesehen darf kein Schüler von einer Schule abgelehnt werden (in der Praxis ist dies oft anders!).
- Neben Menschen mit Behinderung (Gesetz Nr. 104, 1992) werden auch Schüler mit Lernstörungen, wie z.B. Lese-Rechtschreibstörung, Lese-/Schreibschwäche und Rechenschwäche (Gesetz Nr. 170, 2010) sowie Schüler mit einer sozial- ökonomischen, sprachlichen oder kulturellen Benachteiligung (z.B. Migranten) im Rahmen der Inklusion berücksichtigt.
- Die Diagnose von Beeinträchtigungen nach den genannten Gesetzen obliegt dem öffentlichen psychologischen Dienst.
- Wurde eine Beeinträchtigung nach den genannten Gesetzen diagnostiziert, werden die Eltern informiert. Auf Wunsch der Eltern und bei Vorlage der Diagnose muss die Schule geeignete Förder-, Ausgleichs- und Befreiungsmaßnahmen ergreifen. Dies beinhaltet einen indiviuellen Förderplan, der fortzuschreiben ist.
- Schüler, mit einer Behinderung nach Gesetz 104 können zieldifferent geführt werden. Das heißt, dass sie nicht den regulären Schulabschluss erhalten. Ihnen wird eine Teilqualifikation bescheinigt.
- Schüler, mit einer Beeinträchtigung nach Gesetz 170 werden grundsätzlich zielgleich geführt. Das bedeutet, dass sie die reguläre Abschlussprüfung absolvieren, aber mit geeignetem Nachteilsausgleich. Ein Vermerk dazu im Zeugnis erfolgt nicht.
Herr Dr. Costabiei, der auch über Berufserfahrung in Deutschland verfügt, unterstrich den Unterschied zum deutschen/bayerischen Förderschulsystem, das zwar durchaus "fachlich bessere Ergebnisse" liefere, die betroffenen Schüler aber sozial isoliere. Der Ansatz in Südtirol bzw. Italien zielt auf eine bessere soziale Integration der Schüler ab, einhergehend mit der Entwicklung der Sozialkompetenz und Toleranz der anderen Schüler.
Unterrichtsgestaltung
Im Rahmen von Besuchen an der Landesberufsschule (LBS) Gutenberg in Bozen sowie der LBS Tschuggmall und LBS Hellenstainer in Brixen konnten die oberfränkischen Teilnehmer einen Einblick in die praktische Umsetzung von Inklusion gewinnen. Dabei wurde zum einen in inklusiven Klassen hospitiert, zum anderen gaben die jeweiligen Schulleiter-/innen und auch die einzelnen Lehrkräfte sehr offen Auskunft über ihre Erfahrungen.
Hervorzuheben ist die personnelle Ausstattung der Schulen. Von insgesamt 825 Lehrerstellen an Südtiroler Berufsschulen entfallen 114 auf sogenannte Integrationslehrpersonen (ILP), deren Aufgabe es ist, alle Schüler im Fachunterricht zu unterstützen. Im Idealfall bedeutet das, dass die reguläre Lehrkraft ihre Unterrichtsvorbereitung vorab der ILP zur Verfügung stellt, die dann dieses Material für die Schüler mit Förderbedarf in der Klasse anpasst. Der Unterricht selbst findet in Teamteaching statt. Dabei leitet die reguläre Lehrkraft den Unterricht, während die ILP idealerweise allen(!) Schülern unterstützend zur Seite steht. In der Praxis zeigte sich, dass die ILP tatsächlich allerdings meist durch einige wenige Schüler mit Förderbedarf voll gebunden ist.
Das Stundenbudget der ILPs ist nicht ausreichend, um alle Unterrichtsstunden der betroffenen Klassen abzudecken. Von daher werden die ILPs je nach vorliegendem Förderbedarf der Schüler eingeteilt. Bei Schülern mit "schwereren" Diagnosen, wie z.B. Autismus werden zusätzliche Lehrerstunden bereitgestellt. Grundsätzlich benötigen ILPs ein sehr breites Profil, da sie häufig in unterschiedlichsten Fächern eingesetzt werden.
Neben ihrer unterrichtlichen Tätigkeit sind die ILPs häufig auch "Anwälte der Schüler", wie es Frau Federer Koordinatorin für den Bereich Inklusion an der LBS Gutenberg beschrieb. In der Praxis bedeutet dies zahlreiche Gespräche mit Eltern und Ausbildungsbetrieben, die überzeugt werden müssen, das Förderangebot für ihre Kinder wahrzunehmen oder den Schüler als Praktikant oder Auszubildenden aufzunehmen. Oft müssen auch Widerstände der regulären Lehrkräfte überwunden werden, die z.B. nicht alle über Teamteaching begeistert sind. Die betroffenen Schüler wiederum kontaktieren die ILPs oft auch außerhalb der Schule, um persönliche Probleme zu besprechen. Diese Arbeit führt die ILPs oft bis an die eigene Belastungsgrenze. So ist an der LBS Gutenberg ein Supervisionssystem fest installiert, das den ILPs psychologische Unterstützung zur Seite stellt. Unterstützung erhalten die Lehrkräfte daneben durch ein Team von Sozialpädagogen.
Eine besondere Form der beruflichen Ausbildung, die sogenannte "Anlehre", lernten die Teilnehmer an der LBS Tschuggmall in Brixen kennen, wo Frau Gummerer als verantwortliche ILP der oberfränkischen Gruppe Rede und Antwort stand. Ziel dieses Konzepts ist die betriebliche Integration der Schüler mit Diagnosen nach den Paragrafen 104 bzw. 170 und die Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Ähnlich wie in einer regulären Lehre arbeiten die Schüler dabei 32 Stunden pro Woche im Betrieb und besuchen an einem Tag die Berufsschule. Die Schüler werden dabei in einer separaten Gruppe, nicht in den "Regelklassen" beschult - ein Sonderfall im ansonsten sehr integrativen Schulsystem.
Sehr innovativ präsentierte sich auch die LBS Hellenstainer, nicht zuletzt durch die von Schülern betriebene Kaffeebar in der Aula der Schule, die als zentraler Treffpunkt für Lehrer und Schüler ein fühlbar positives Schulklima erzeugt. Auch das didaktische Konzept "Lernen in Eigenverantwortung" (LiE), das an dieser Schule entwickelt wurde, überzeugte. Dahinter verbirgt sich ein handlungsorientierter Ansatz, bei dem sich die Schüler Themen selbständig, in eigener Verantwortung aneignen. Alle Lerngebiete wurden dabei in drei Niveaustufen eingeteilt, die den Schülern zur Selbstreflexion konsequent kommunizert werden. In den Arbeitsphasen können sich die Schüler frei in einem abgegrenzten Bereich des Schulhauses bewegen. Ihre Vorgehensweise und Arbeitseinteilung bestimmen sie selbst. Ein gelungenes Beispiel für Differenzierung und selbstbestimmtes Lernen.
Grenzen der Inklusion
Wie weit kann Inklusion in der beruflichen Bildung gehen? Diese Frage wurde während der Mobilität immer wieder leidenschaftlich diskutiert. Das Beispiel einer Schülerin im Wachkoma, die im Krankenbett am Berufsschulunterricht teilnahm, ist selbst für Südtiroler Verhältnisse eine Ausnahme, die durchaus auch kritisch beurteilt wird. "Die Klasse hat Vorrang", so formulierte Frau Huez, Schulleiterin der LBS Gutenberg in Bozen, die Grenze, die sie an ihrer Schule anlegt. Gleichzeitig räumte sie ein, dass es oft ein Spagat ist, allen gerecht zu werden.
Auch die Frage, ob zum Beispiel Lehrkräfte mit Rechtschreibschwäche unterrichten sollten, erhitzte so manches Gemüt bei den deutschen Besuchern. Viele Teilnehmer beantworteten die Frage mit einem klaren, entschiedenen Nein. In Südtirol wird das Ganze etwas differenzierter betrachtet - in Abhängigkeit vom Unterrichtsfach und der Art und Weise, wie die Lehrkraft diesen "Mangel" kompensiert.
Lehrerausbildung und weitere Projekte
Weitere Vorträge durch Experten des Deutschen Bildungsressorts beleuchteten unterschiedliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Thema Inklusion. Besonders wurde die Ausbildung der Integrationslehrpersonen geschildert. Dabei ergibt sich die Problematik, dass diese trotz einer zusätzlich zur normalen Lehrerausbildung absolvierten Zusatzqualifikation später wegen ihrer untergeordneten Rolle im Unterricht ein geringeres Ansehen genießen als reguläre Lehrkräfte. Dr. Costabiei, der die Federführung für die Lehrerausbildung an den Landesberufsschulen innehat, betonte, dass die Lehrerausbildung sich konsequent am Prinzip der Handlungsorientierung ausrichtet. So ist die Ausbildung vollständig kompetenzorientiert gestaltet und setzt somit um, was gleichzeitig von den angehenden Lehrkräften gefordert wird.
Weitere behandelte Themen umfassten Brückenangebote zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der hohen Schulabbruchsquote sowie der Umgang mit Schülern mit Migrationshintergrund in der beruflichen Bildung. Das Thema Migration ist dabei in Südtirol weitaus weniger brisant als in Bayern. Trotzdem war es interessant zu sehen, wie eng das Thema mit inklusiver Bildung verknüft ist, da eben auch Schüler mit sozial-ökonomischen, sprachlichen oder kulturellen Benachteiligungen Inklusionsbedarf haben.
Umsetzung an oberfränkischen beruflichen Schulen
Die Bildungsplanung in Südtirol beschrieb Herr Dr. Costabiei folgendermaßen: "Wir machen es wie die Japaner. Wir schauen uns in der Welt um, wo es gut läuft und passen diese Konzepte dann für uns an". Ähnlich stellt sich das für die oberfränkischen Teilnehmer dar, die nun - inspiriert durch die Erfahrungen in Südtirol - die praktische Umsetzung zuhause angehen. Bereits während der Fortbildungsmaßnahme ging es darum, anhand zwei konkreter Arbeitsaufträge die Entwicklung eines Inklusionskonzeptes an der eigenen Schule in Gang zu bringen. Zunächst musste dazu vor der Mobilität der Ist-Zustand an der eigenen Schule analysiert und drei Beispiele konkreter Inklusions-Erfahrungen vorgestellt werden. Es zeigte sich, dass der Erfahrungsschatz an den einzelnen Schulen bereits sehr groß ist. Die Erfahrungen wurden sortiert nach Diagnosen in einem Katalog zusammengestellt und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt, so dass die einzelnen Schulen bei Schülern mit Inklusionsbedarf gezielt untereinander Kontakt aufnehmen können. Im Nachgang zur Mobilität in Südtirol mussten die Teilnehmer konkrete Ziele zur Umsetzung benennen, die nun im Rahmen der Schulentwicklung verfolgt werden sollen. Bei den folgenden Mobilitäten soll an diesen Zielen weitergearbeitet werden.
Außerdem zeigte es sich, dass sich unterschiedliche Experten zum Thema Inklusion, wie etwa Beratungslehrer und Schulpsychologen im Teilnehmerkreis befanden, die die Gelegenheit nutzten, ihre Tätigkeitsbereiche vorzustellen. Hervorzuheben ist dabei OStD Gerhard Hecht, Schulleiter am beruflichen Schulzentrum Bayreuth, der bei der Einführungsveranstaltung die besonderen Erfahrungen im Rahmen des Modellversuchs "Inklusive berufliche Bildung in Bayern" schilderte. Als besonderer Glücksfall für die Schule stellte sich der Umstand heraus, dass am Standort Bayreuth sowohl eine Berufsfachschule als auch eine Förderberufsschule vorhanden sind. Insbesondere die Zugriffsmöglichkeit auf das Know-How der Förderschullehrkräfte, zum Beispiel im Bereich der Diagnostik, erwies sich als echtes Plus. Hecht zeigte sich begeistert von den organisatorischen und personellen Möglichkeiten, die innerhalb des Modellversuchs gegeben waren, äußerte sich aber auch skeptisch, ob diese Rahmenbedingungen als Standard an allen beruflichen Schulen umgesetzt werden können.
Fazit
Bei der Evaluation der Fortbildungsmaßnahme, aber auch im persönlichen Gespräch stellte sich heraus, dass die Veranstaltung bei manchem Teilnehmer zu einem Umdenken geführt hat. Oft betrachten wir - man könnte sagen "typisch deutsch" - nur die fachliche Seite unseres Bildungssystems. Die Philosophie in Südtirol bzw. Italien, mehr Wert auf ein soziales Miteinander und die Integration zu legen, hat etwas für sich und kommt in unserem System manchmal zu kurz. Die Umsetzung inklusiver Berufsbildung kann bei uns aber nur gelingen, wenn Ausbildungsbetriebe und Kammern den Weg zu einer inklusiven Berufsbildung mitgehen. Es ist ein lohnenswertes Ziel!
OStR Martin Kolb